Umzug Steuertipps
Umzug
Steuerzahler, die 2008 umgezogen sind, können den Fiskus an den Umzugskosten beteiligen. Einzige Bedingung: Der Wohnortwechsel muss beruflich bedingt sein oder die tägliche Fahrtzeit zur Arbeit muss sich um mindestens eine Stunde verringern. Der Fiskus akzeptiert Ausgaben für Transportund Reisekosten am Umzugstag, für Besichtigungstermine, Makler sowie eine doppelte Mietzahlung. Auch können Steuerzahler die Ausgaben für den Unterricht der Kinder – sofern diese infolge des Wohnungswechsels in der Schule Schwierigkeiten haben – bis zu einem bestimmten Betrag als Werbungskosten verrechnen. Zusätzlich zu den bereits genannten Kosten können Steuerzahler eine Umzugskostenpauschale verrechnen (siehe links). Aber auch alle, die nicht aus beruflichen Gründen umziehen, können beispielsweise Ausgaben für eine Umzugsspedition mit dem Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistung verrechnen (siehe Teil 2 der Serie). Die Kosten akzeptiert der Fiskus bis zur Höhe von 3000 Euro mit 20 Prozent – maximal 600 Euro im Jahr. Diese werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.
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Admin