Sind Umzugskosten absetzbar?
Umzugskosten sind teilweise von der Steuer absetzbar. Wie immer sind die genauen Bestimmungen einen detaillierten Blick wert. Seit dem 1. August 2011 kann ein höherer Pauschalbetrag von der Steuer abgesetzt werden, allerdings nur für Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen nach dem 31. Juli umgezogen sind. Ein beruflicher Grund ist die Verkürzung der Hin- und Rückfahrt zur Arbeit um mindestens eine Stunde. Zu den absetzbaren Umzugskosten gehören zum Beispiel die Maklercourtage, Fahrt- und Übernachtungskosten für die Wohnungsbesichtigung, doppelte Mietzahlungen und die Transportkosten für die Möbel. Falls durch den Umzug die Kinder Nachhilfeunterricht benötigen, ist auch dieser mit bis zu 1617 Euro pro Kind von der Steuer absetzbar. Als Single kann man pauschal 641 Euro, als Verheirateter 1283 Euro von der Steuer absetzen. Pro Kind oder anderem Familienmitglied, das mit umzieht, können weitere 283 Euro geltend gemacht werden. Statt einem Pauschalbetrag kann man Umzugskosten auch einzeln nachweisen, daher sollte man alle Rechnungen sorgfältig aufheben.
Auch, wenn der Umzug nicht aus beruflichen Gründen erfolgte, kann man Kosten für eine Umzugsspedition als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Die Spedition darf nicht mehr als 20.000 Euro gekostet haben, davon absetzbar sind höchstens 4000 Euro. Auch hier muss man die Rechnung verwahren und das Geld auf ein Bankkonto überwiesen haben, denn Barzahlungen werden nicht berücksichtigt. Wenn man selbst ein gemietetes Auto fährt, handelt es sich nicht um eine haushaltsnahe Dienstleistung, daher kann in diesem Fall auch nichts von der Steuer abgesetzt werden. Weitere Tipps für einen gelungenen Umzug können Sie auf umzug-transparent.de nachlesen.
